Aktuelle Infos zum DMW 2021 für Teilnehmende
Wettbewerbsrunden 2 bis 4 im August 2021 in Freiburg
- Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der ersten - digitalen - Wettbewerbsrunde. Folgende Teilnehmer*innen haben die zweite Runde erreicht.
- Die Runden 2 bis 4 finden zwischen dem 4. und 14. August 2021 in Freiburg statt.
Repertoire und Zeitplan für August
Über das Repertoire und den Zeitplan für August informieren wir die Teilnehmer*innen zu einem späteren Zeitpunkt. Wir brauchen hierfür noch etwas Zeit und bitten herzlich um Geduld.
Unterbringung in Freiburg
Für den DMW in Freiburg werden keine Gastfamilien vermittelt. Bitte organisieren Sie Ihre Unterbringung selbst.
Videos der 1. Runde
Bitte löschen Sie Ihre Videos nicht, so dass sie weiterhin von der Jury und dem DMW-Team aufgerufen werden können.
Keine Teilnahme
Wenn Sie nicht am DMW teilnehmen können, dann sagen Sie uns bitte unbedingt Bescheid!
Eine kurze formlose Email (ohne Begründung) genügt. Nur wenn wir den Stand der angemeldeten Teilnehmer*innen kennen, können wir für alle sinnvoll planen.
Hinweis hinsichtlich Covid-19
Der Deutsche Musikwettbewerb 2021 findet unter den zu dem Zeitpunkt in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Sicherheits- und Hygienebedingungen statt (gültig ist die entsprechende Verordnung in der jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg nebst Anlagen bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit; zu beachten sind außerdem die entsprechenden Vorgaben der Veranstaltungsorte und des Veranstalters). Darunter fallen u.a. Maßnahmen wie regelmäßige Hygiene (wie Händewaschen und -desinfizieren), Abstandhalten, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen oder das Auffangen von Kondenswasser der Instrumente. Für deren Einhaltung ist der/die Wettbewerbs-Teilnehmer*in zuständig und verantwortlich.
Der/Die Teilnehmer*in ist sich möglicher (gesundheitlicher) Risiken der Veranstaltung und aller damit zusammenhängenden Aktivitäten bewusst und trifft ggf. entsprechend Vorsorge. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und insofern auf eigene Gefahr.
Das Hygienekonzept zum Deutschen Musikwettbewerb wird vor Wettbewerbsbeginn auf der Internetseite des Deutschen Musikwettbewerbs veröffentlicht.
Für den Fall, dass behördliche Bestimmungen hinsichtlich des Schutzes vor einer Covid-19-Infektion o. Ä. zum Zeitpunkt des DMW eine Durchführung in gewohnter Weise nicht zulassen, behält sich der Veranstalter vor, den Wettbewerb abzusagen, oder, soweit möglich, in alternativer Form durchzuführen.
Weitere Fragen
Bei weiteren Fragen und bei Zweifeln stehen wir gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns: musikwettbewerb(at)musikrat.de