Konzertförderung Solist*innen Deutscher Musikwettbewerb für 21/22 und 22/23
Buchen Sie die Preisträger*innen der Solokategorien des DMW als Solist*innen und beantragen Sie einen Honorarzuschuss der GVL bei uns. Sprechen Sie uns gerne an! Infos zur Förderung: siehe unten
In der Förderung für die Konzertsaison 2021/22 sowie 2022/23:
- Gesang Konstantin Krimmel, Bariton
- Akkordeon Maciej Frąckiewicz
- Violine Ioana Cristina Goicea
- Violoncello Sebastian Fritsch
- Violoncello Friedrich Thiele
- Blockflöte Max Volbers
- Oboe Juri Vallentin
- Fagott Theo Plath
- Horn Tillmann Höfs
- Klaviertrio: Trio E.T.A. [neu ab 2022]
- Streichquartett: Eliot Quartett [neu ab 2022]








Honorarzuschuss
Professionelle Orchester aus Deutschland, die eine*n Preisträger*in des DMW aus der Künstlerliste für ein Solokonzert engagieren, können hierfür Honorarzuschüsse von der GVL erhalten.
Die Orchester nehmen direkt Kontakt mit den Solist*innen auf. Kommt es zu einer Buchung, können die Orchester den Honorarzuschuss der GVL beim DMW beantragen. In der Regel liegt die Höhe des Zuschusses bei 50% des vereinbarten Künstlerhonorars (bei Höchstbegrenzung).
Weitere Infos zum Prozedere.
Die Solist*innen werden 3 bis 6 Jahre gefördert.
Antragstellung möglichst früh, spätestens 6-8 Wochen vor dem ersten Konzert.
Falls das Konzert gefördert wird, überweist die GVL den genehmigten Zuschussbetrag nach dem Konzert direkt an den/die Solisten/in. Der vom Orchester zu zahlende Honoraranteil reduziert sich entsprechend.
Mindestens das erste Konzert muss in Deutschland stattfinden.