Konzertförderung der Solist*innen des Deutschen Musikwettbewerbs
Buchen Sie die Preisträger*innen der Solokategorien des DMW als Solist*innen und beantragen Sie einen Honorarzuschuss der GVL bei uns. Sprechen Sie uns gerne an! Infos zur Förderung: siehe unten
Förderung von Solokonzerten mit professionellen deutschen Orchestern:
- Klaviertrio Amelio Trio
In der Förderung bis Ende der Saison 2024/25
- Gesang Eva Zalenga, Sopran
- Blockflöte Max Volbers
- Klarinette Lyuta Kobayashi
- Violine Anne Luisa Kramb
- Violoncello Philipp Schupelius
- Akkordeon Marko Trivunović
- Orgel Aurel Dawidiuk
Die Solist*innen werden 3 bis 6 Jahre gefördert.
Antragstellung möglichst früh, spätestens 6-8 Wochen vor dem ersten Konzert.
Falls das Konzert gefördert wird, überweist die GVL den genehmigten Zuschussbetrag nach dem Konzert direkt an den/die Solisten/in. Der vom Orchester zu zahlende Honoraranteil reduziert sich entsprechend.
Mindestens das erste Konzert muss in Deutschland stattfinden.
Honorarzuschuss
Professionelle Orchester aus Deutschland, die eine*n Preisträger*in des DMW aus der Künstlerliste für ein Solokonzert engagieren, können hierfür Honorarzuschüsse von der GVL erhalten.
Die Orchester nehmen direkt Kontakt mit den Solist*innen auf. Kommt es zu einer Buchung, können die Orchester den Honorarzuschuss der GVL beim DMW beantragen. In der Regel liegt die Höhe des Zuschusses bei 50% des vereinbarten Künstlerhonorars (bei Höchstbegrenzung).
Weitere Infos zum Prozedere.
Förderung von Solokonzerten mit anderen Orchestern (nicht professionell oder nicht deutsch):
In diesem Rahmen sind die aktuellen DMW-Preisträger*innen in der Förderung.
Das Prozedere/die Förderung unterscheidet sich von dem hier beschriebenen.
Bitte sprechen Sie uns an!
Telefon: 0228-2901-160, musikwettbewerb(at)musikrat.de