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Buchen Sie Konzerte mit Preisträger*innen und Stipendiat*innen des DMW!

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welche Fördermöglichkeit auf Sie zutrifft! Kontakt

Solistinnen & Solisten für Orchester siehe unten

Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb (ehemals "BAKJK") - Kammerkonzerte

Für die Ensembles der Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb (Saison 22/23 | Saison 23/24) gibt es spezielle Konditionen. Falls Sie an Ensembles interessiert, aber nicht Mitglied im Veranstalterring sind, so sprechen Sie uns bitte an.

 

Wie wird gebucht?

Um ein Ensemble der Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb (ehemals "BAKJK") zu engagieren, schicken Sie bitte eine Konzertanfrage ans Projektbüro

Wie hoch sind die Kosten und Künstler*innen-Honorare?

Alle Mitglieder des Veranstalterrings können die Ensembles gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 90 Euro pro Konzertsaison zu reduzierten Honoraren buchen.

Pro Konzert und Künstler*in wird bei einem Ensemblekonzert eine Gage von 400 Euro gezahlt, die sich in 250 Euro Honorar und 150 Euro Fahrtkosten pauschal aufgliedert.

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Der Vertrag über die vereinbarten Konzerte wird Ihnen vom Projektbüro Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb zugesendet. Vertragspartner sind der Veranstalter und der bzw. die Künstler*innen.

Als Veranstalter verpflichten Sie sich, die im Katalog angegebenen Termine und Regionen zu berücksichtigen und die Unterbringungskosten und Verpflegung der Musikerinnen und Musiker zu übernehmen. Andernfalls fallen höhere Honorare und Reisekosten an. Höhere Tarife gelten auch für Veranstalter, die nicht Mitglied im Veranstalterring sind.


Gerne vermitteln wir die Musikerinnen und Musiker auch an NEUE VERANSTALTER! Bitte sprechen Sie uns an.

Was bedeutet die Einteilung der Termine in die Regionen Nord, Mitte, Süd?

Die freien Termine der Ensembles sind in drei Regionen aufgeteilt:

Nord
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt

Mitte
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Thüringen, Sachsen

Süd
Baden-Württemberg, Bayern

Sollte sich Ihr Veranstaltungsort nahe eines Bundeslands einer anderen Region befinden, zögern Sie bitte nicht, uns bezüglich Ihres Wunschtermins zu kontaktieren.

Wenn Sie ein Ensemble außerhalb der für Ihre Region genannten Termine buchen, so fallen höhere Honorare und Reisekosten an.

Der Veranstaltungsring

Der Veranstaltungsring besteht aus Veranstalter*innen von Kammermusikkonzerten in ganz Deutschland. Derzeit zählt er ca. 250 Mitglieder, die sich verpflichtet haben, pro Konzertsaison mindestens ein Ensemble der Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb zu engagieren. Im Gegenzug sind die reduzierten Künstlerhonorare ausschließlich ihnen vorbehalten.

Einmal jährlich veröffentlicht das Projektbüro Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb eine Übersicht über die Ensembles der kommenden Saison mit allen Informationen zu den Künster*innen. Redaktionell betreut durch die Mitarbeiterinnen des Projektbüros präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hier einen Überblick ihres musikalischen Werdegangs und stellen ihre Konzertprogramme vor.

Der Künstlerkatalog erscheint etwa zehn Monate vor Beginn der Konzertsaison.

Wie wird man Mitglied im Veranstaltungsring?

Wenn Sie zu den Veranstalter*innen in Deutschland gehören, die öffentliche Kammerkonzerte organisieren und anbieten, können Sie die Mitgliedschaft im Veranstalterring "Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb" beantragen.

Antragsformular zur Aufnahme in den Veranstaltungsring.
Damit wir Ihren Antrag möglichst schnell und effektiv bearbeiten können, bitten wir Sie, uns zusätzlich zu dem ausgefüllten Formular folgende Informationen zu schicken:

  • eine Übersicht der Konzertreihen der vergangenen drei Jahre (Vorschau, Programme)
  • eine Beschreibung des Konzertsaals bzw. der Kirche (Akustik, Ausstattung, Kapazität und Auslastung)
  • Angaben zu den vorhandenen Tasteninstrumenten (Art, Alter, Zustand, ggf. Orgeldisposition)

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Logo zum Download

Logos Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb für Veranstalter*innen zum Download


Preisträger*innenkonzerte des DMW

Der DMW zahlt Honorarzuschüsse für Konzerte mit Preisträgerinnen und Preisträgern des DMW.

Antrag - Wichtig: Antragstellung spätestens drei Monate vor dem Konzerttermin. Wir prüfen dann, ob eine Förderung möglich ist. Es kann nicht automatisch von einer Förderung augegangen werden, sie ist u. a. von der Haushaltslage abhängig.

Wie wird gebucht?

Der Veranstalter trifft alle Absprachen selbst mit den Preisträger*innen und kann einen Honorarzuschuss beim DMW beantragen. Bitte schicken Sie eine schriftliche Anfrage an das Projektbüro DMW (den Vertrag können Sie auch nachreichen).

Wie hoch sind die Künstler*innenhonorare? / Wie hoch ist die Förderung?

Der Veranstalter trifft alle Vereinbarungen zu dem Konzert mit den Preisträger*innen selbst. Damit der DMW das Konzert fördert, gelten bestimmte Mindesthonorare (= Honoraranteil des Veranstalters UND Zuschusssumme des DMW):

  • 1.000 Euro für einen Solisten/eine Solistin
  • 1.500 Euro für ein Duo
  • 500 Euro pro Ensemblemitglied für ein Trio/Quartett


Bei Bewilligung einer Förderung beträgt die Zuschuss-Summe des DMW:

  • maximal 500 Euro für einen Solisten/eine Solistin
  • maximal 750 Euro für ein Duo/Trio
  • maximal 200 Euro je Ensemblemitglied im Quartett
  • maximal 150 Euro je Ensemblemitglied im Sextett

Wie funktioniert die Förderung?

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der hierfür in Aussicht genommenen finanziellen Mittel werden Verpflichtungen der jungen Künstlerinnen und Künstler für Preisträger*innenkonzerte (im Rahmen von Festivals, Konzertreihen u. Ä.) gefördert.

 

  1. Die Veranstalter*innen beantragen die Förderung rechtzeitig vor dem Konzert beim DMW.
  2. Der DMW informiert den Veranstalter per E-Mail, ob das Konzert gefördert werden kann oder nicht (Es kann nicht automatisch von einer Förderung augegangen werden, sie ist u. a. von der Haushaltslage abhängig.)
  3. Falls das Konzert gefördert wird, überweist der DMW den genehmigte Zuschussbetrag nach dem Konzert direkt an den Künstler/die Künstlerin (nicht an den Veranstalter). D.h. der Veranstalter und der DMW zahlen jeweils einen Honoranteil; dies ist im Künstlervertrag entsprechend zu formulieren. Eine Kopie des Künstlervertrags ist an das Projektbüro DMW zu senden.
  • Die Kosten für Reise und Unterbringung trägt der Veranstalter.
  • Der Veranstalter hat in allen Publikationen auf die Förderung durch den DMW hinzuweisen. Logos stehen im Internet zum Download bereit. Nach dem Konzert sendet der Veranstalter Publikationen und Rezensionen an den DMW.

Konzerte im Ausland / Kooperation mit dem Goethe-Institut

Konzerte im Ausland können vom DMW in Kooperation mit dem Goethe-Institut gefördert werden.
Bitte sprechen Sie uns an!

Logo zum Download

Logos Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb für Veranstalter*innen zum Download (Veröffentlichung erst nach schriftlicher Genehmigung durch den DMW)


Solist*innen des DMW für Konzerte mit professionellen Orchestern

Professionelle Orchester aus Deutschland, die die beim DMW ausgezeichneten Solistinnen und Solisten DMW für ein Solokonzert engagieren, können hierfür einen Zuschuss beim DMW beantragen.

Antrag

Wie wird gebucht?

Das Orchester/Der Veranstalter trifft alle Absprachen selbst mit den Solist*innen. Es kann einen Honorarzuschuss hierfür beim DMW beantragen (bis spätestens 6-8 Wochen vor dem Konzert). Bitte schicken Sie eine schriftliche Anfrage an das Projektbüro DMW (den Vertrag können Sie auch nachreichen).


[* Orchester, die einen Förderantrag stellen, können im Künstlervertrag z.B. formulieren:
„Gesamthonorar xx €. Falls das Konzert durch die GVL gefördert wird, zahlt die GVL einen Teil des Honorars direkt an den Künstler; der Honoraranteil des Veranstalters reduziert sich entsprechend.“]

Wie hoch sind die Künstlerhonorare? / Wie hoch ist die Förderung?

Vom DMW gibt es keine Vorgabe für die Künstlerhonorare.

Bei Bewilligung einer Förderung beträgt die Zuschuss-Summe:

  • 50% des Solist*innenhonorars, max. jedoch 750 € für das erste Konzert
  • Für Wiederholungskonzerte wird jeweils höchstens die Hälfte des für das erste Konzert bewilligten Honorarzuschusses gezahlt.

Die Vergabe der limitierten Mittel erfolgt, falls erforderlich, in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Wie funktioniert die Förderung?

Der Honorarzuschuss für Solist*innen des DMW wird von der GVL zur Verfügung gestellt.

  1. Die Orchester beantragen die Förderung möglichst früh, spätestens 6-8 Wochen vor dem Konzert, beim DMW (der Künstlervertrag kann nachgereicht werden).
  2. Der DMW informiert den Veranstalter per E-Mail, ob das Konzert gefördert werden kann.
  3. Falls das Konzert gefördert wird, überweist die GVL den genehmigten Zuschussbetrag nach dem Konzert direkt an d. Solist*in. Der vom Orchester zu zahlende Honoraranteil reduziert sich entsprechend.
  4. Der Veranstalter hat in allen Publikationen auf die Förderung durch den DMW und die GVL hinzuweisen. Logos stehen im Internet zum Download bereit. Nach dem Konzert sendet der Veranstalter Publikationen und Rezensionen an den DMW.

 Ausnahmen:

  • Für nicht professionelle Orchester und Orchester gelten andere Regeln. Bitte kontaktieren Sie uns!

Logos zum Download

Logos von Konzertförderung DMW und GVL für Veranstalter*innen zum Download (Veröffentlichung erst nach schriftlicher Genehmigung durch den DMW)

Gefördert von:

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gvl
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