Deutscher Musikwettbewerb
Seit dem Gründungsjahr 1975 ist der Deutsche Musikwettbewerb der nationale Wettbewerb mit dem breitesten Förderspektrum für den professionellen musikalischen Nachwuchs.
Er ist eines von insgesamt 13 Förderprojekten des Deutschen Musikrats und wird mit jeweils wechselnden Kategorien jährlich im Wechsel zwischen Bonn und einer anderen deutschen Stadt ausgetragen.
Mehr als nur Preisgelder
Den Preisträger*innen und Stipendiat*innen des DMW eröffnet sich im Anschluss an den eigentlichen Wettbewerb ein Bündel optimal aufeinander abgestimmter und effizienter Fördermaßnahmen.
Substantiell fördern
Die Fördermaßnahmen greifen dort, wo die Musikausbildung aufhört. Um die jungen Musikerpersönlichkeiten dabei zu unterstützen, sich im Konzertleben zu platzieren, setzt der DMW den Schwerpunkt der Förderprogramme auf die Vermittlung von Konzerten.
- Preisträger*innen und Stipendiat*innen werden im Rahmen der Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb für Kammermusikkonzerte in ganz Deutschland vermittelt. Die ca. 250 Mitglieder des Veranstalterrings nutzen regelmäßig und gern die Chance, ihrem Publikum den hochbegabten Nachwuchs vorzustellen.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger des DMW werden zudem für Preisträger*innenkonzerte an bedeutende Festivals und Konzertreihen im In- und Ausland vermittelt (im Ausland in Kooperation mit dem Goethe-Institut).
- Preisträger*innen und ausgewählte Finalist*innen der Solokategorien werden den professionellen Orchestern in Deutschland als SolistInnen für Orchesterkonzerte empfohlen.
- Preisträger*innen produzieren eine Debüt-CD beim Label GENUIN in Kooperation mit Deutschlandfunk/Deutschlandfunk Kultur.
- Die Preisträger*innen und Stipendiat*innen werden zu allen Fragen des Karriereaufbaus beraten. Für sie werden Workshops zu Themen wie Musikrecht, Programmgestaltung etc. organisiert (digital und vor Ort)
300 Konzerte pro Jahr
Insgesamt kommt es durch Vermittlung des DMW zu ca. 300 Konzerten pro Jahr mit Preisträger*iInnen und Stipendiat*innen. Die Einzelförderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
Preisträger*innen erhalten einen Geldpreis. Die Höhe des Preisgeldes wird vom Projektbeirat festgesetzt.
Der Deutsche Musikwettbewerb wird vom Deutschen Musikrat unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten getragen und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Bundesstadt Bonn gefördert. An den Förderungsmaßnahmen beteiligen sich die Kulturstiftung der Länder und die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL).